IHRE FINAZIELLE UNTERSTÜTZUNG ERMÖGLICHT UNS EINE DAUERHAFTE UND NACHHALTIGE ARBEIT.
IHRE FINAZIELLE UNTERSTÜTZUNG ERMÖGLICHT UNS EINE DAUERHAFTE UND NACHHALTIGE ARBEIT.
STIFTEN & SPENDEN
UNTERSTÜTZEN SIE DIE
DIAKONISCHE BÜRGERSTIFTUNG NIEDERRAD
Sie können die Stiftung finanziell auf zwei unterschiedliche Weisen unterstützen: Sie können spenden oder stiften, genauer gesagt: zustiften, denn die Stiftung existiert ja bereits.
Was Spenden und Zustiften unterscheidet, ist im Folgenden erklärt. In jedem Fall helfen uns bereits kleine Beträge, aber es gibt auch nach oben keine Grenze. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
SPENDEN ODER ZUSTIFTEN
Beides ist sinnvoll und Sie tun sowohl mit einer Spende als auch mit einer Zustiftung den Menschen in Niederrad Gutes. Die Wirkung ist dennoch unterschiedlich.
DIE UNTERSCHIEDE
SPENDEN
Eine Spende wird in der Regel für einen bestimmten Zweck gegeben. Wenn Sie der diakonischen Bürgerstiftung einen Betrag spenden, werden diese Mittel direkt und 1:1 für die Zwecke der Stiftung verwendet. Sie fließen in den Haushalt der Stiftung ein und werden zeitnah „verbraucht“. Spenden zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 AO) sind steuerlich abzugsfähig. Das trifft auf sowohl auf Ihre Spende als auch auf ihre Zustiftung an die Diakonische Bürgerstiftung zu.
ZUSTIFTUNG
Eine Zustiftung wirkt langfristig und anders: Jede Stiftung verfügt über ein Stiftungskapital. Dieses darf niemals für den Stiftungszweck verbraucht werden. Die Stiftungsaufsicht überwacht das genau und achtet darauf, dass dieses Kapital erhalten bleibt. Projekte, Förderungen, Unterstützung, kurz: alle Ausgaben im Sinne der Stiftungszwecke können nur mit den erwirtschafteten Erträgen aus dem Stiftungskapital (Zinsen) getätigt werden. Wenn Sie zustiften, wird Ihr Geld in den Kapitalstock gebucht und nicht direkt für ein Vorhaben verwendet. So helfen und unterstützen Sie langfristig. Denn „nur“ die Erträge (Zinsen) aus ihrer Zustiftung werden für den Stiftungszweck eingesetzt, das aber Jahr für Jahr, denn das Stiftungskapital darf ja nicht verbraucht werden. Auch Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig (siehe oben). Allerdings gelten hier noch andere Höchstgrenzen.
SPENDEN
SCHON KLEINE SUMMEN HELFEN
Sie können direkt Not lindern und Freude schenken!
Spenden Sie über folgende Bankverbindung:
Bankverbindung:
Evangelische Bank eG
IBAN:
DE91 5206 0410 0004 0001 02
BIC:
GENO DEF1 EK1
Verwendungszweck:
RT2108 Bürgerstiftung
Damit wir Ihre Spende richtig verbuchen können, geben Sie bitte diesen Verwendungszweck ungekürzt auf Ihrer Überweisung an.
SPENDENBESCHEINIGUNG
Bis zu einem Spendenbetrag von 300,- € reicht für den Spendennachweis beim Finanzamt auch die Vorlage Ihres Kontoauszugs.
Selbstverständlich erhalten Sie bei höheren Beträgen von uns eine Spendenbescheinigung. Bitte beachten Sie, dass Spendenbescheinigungen nur auf den Kontoinhaber ausgestellt werden kann! Schreiben Sie uns hierzu über das untere Formular eine kurze Nachricht mit Datum und Höhe der Spende, damit wir dies zuordnen können.
STIFTEN & SPENDEN
NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF
Für Ihre Fragen und Nachrichten zum Thema „Stiften & Spenden“ haben wir dieses Formular eingerichtet, das auschließlich an die Mailadresse unserer Kuratoriumsvorsitzenden Frau Pfarrerin Claudia Vetter-Jung gesendet wird.
Selbstverständlich wird Ihre Nachricht vertraulich behandelt.
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